AGH
Träger von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II
Ziel:
Arbeitsgelegenheiten (AGH) sind öffentlich geförderte Maßnahmen, in denen die Teilnehmenden zusätzliche im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten. Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen. AGH sollen eine soziale Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.
Schwerpunkte der Beschäftigung sind:
- Unterstützung im Wohnumfeld der Gemeinden
- zusätzliche Arbeiten zur Erhaltung und Verbesserung des Umfeldes
- Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinsarbeit
- Unterstützung der Mobilisierung und Aktivierung Jugendlicher und Erwachsener
Gefördert werden die Maßnahmen durch:
das Jobcenter Landkreis Rostock
Interessenbekundungen bitte an info(at)jh-stadtundlandev.de